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Lieferungs-, Zahlungsbedingungen und Garantieleistungen
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Der Umfang der Lieferung ist im Angebot enthalten. Abbildungen und Zeichnungen dienen der Veranschaulichung und Erläuterung des Textes.
Änderungen von Einzelheiten bleiben vorbehalten. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Druckschriften, Abbildungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages auf Verlangen zurückzugeben. Die Preise gelten ab Fabrik Regensburg ausschließlich Fracht und Verpackung.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Angebotspreise sind netto; sie verstehen sich für Zahlung 30 Tage nach Lieferung, sofern nicht anders lautende Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Alle Zahlungen haben nur an uns zu erfolgen.
Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Fabrik und laufen erst vom Zeitpunkt ab, an dem alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten klar sind. Für Lieferungsverzögerungen, hervorgerufen durch Streik oder höhere Gewalt, sind wir nicht verantwortlich. Sie berechtigen auch nicht zur Auftragsannulierung.
Die bei der Aufstellung einer Anlage nötigen Beihilfen und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Während der Dauer der Montagearbeiten ist, soweit benötigt, ein Schlosser oder Schmied sowie Zimmermann mit Material kostenlos zur Verfügung zu stellen.
In unsere Angebote nicht aufgenommen sind die Kosten für die bauseits zu erstellenden Gerüste.
Die elektrischen Stromzuführungsleitungen einschließlich Material zu den Motoren und Geräten sind in den Angebotspreisen nicht enthalten. Die zur Dimensionierung nötigen Angaben werden zur Verfügung gestellt.
Für alle mechanisch arbeitenden Teile einer Anlage gewähren wir eine Garantieleistung von 3 Jahren. Für alle rein elektrischen Teile wie Motoren, Schalter, Kontakte u. ä. übernehmen wir eine Garantieleistung auf die Dauer eines Jahres.
Wir verpflichten uns, alle während der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel kostenlos zu beseitigen, wenn sie nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen (mangelhaftes Material, fehlerhafte Konstruktion).
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind die Störungen, die durch höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
Das erforderliche Reinigen und Ölen der Anlage sowie der dem natürlichen Verschleiß unterliegenden Teile fallen nicht in unsere Gewährleistungspflicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Regensburg.

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